Anwälte für Ausländerrecht
Das Ausländerrecht als Teil des besonderen Verwaltungsrechts und des Ordnungsrechts regelt die Einreise und den Aufenthalt von Menschen, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaats besitzen.
Ausländerrecht in Deutschland
Das Ausländerrecht in Deutschland ist ein Spezialrecht des Öffentlichen Rechts und enthält Vorschriften zu Einreise, Aufenthalt und Niederlassung von ausländischen Staatsbürgern in der BRD. Rechtsgrundlagen bilden das Aufenthaltsgesetz und das Asylverfahrensgesetz. Das Aufenthaltsgesetz, das das frühere Ausländergesetz abgelöst hat, regelt die Aufenthalts- sowie die Niederlassungserlaubnis und kommt zur Anwendung, sofern nicht das Asylrecht oder andere spezielle Regelungen gelten.
Recht der Europäischen Union
Das Schengen-Recht regelt Grenzübertritt und Grenzkontrolle, Visumrecht und Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen. Das Recht von Staatsbürgern der Europäischen Union, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, ist Bestandteil des EG-Vertrages. Außerdem sind im EU-Recht weitere Bestimmungen zum Asylrecht dokumentiert, wie z.B. die Verordnung zum Abgleich von Fingerabdrücken von Asylbewerbern, damit diese nicht in mehreren Staaten Asylanträge stellen können. Die Regeln zur Bestimmung des Staates, der für die Prüfung des Asylantrages eines Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat der EU zuständig ist, sind in der Dublin-II-Verordnung festgelegt. Es bestehen außerdem diverse weitere Richtlinien zur Migrationspolitik, wie z.B. das Recht auf Familienzusammenführung, sowie ein Rückführungsübereinkommen der EU mit Drittstaaten.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.